Aufregung iin Großbritanien: Derzeit können britische Händler für den Verkauf von jugendgefährdenden Titeln an Minderjährige nicht bestraft werden. Grund dafür ist, dass das entsprechende Gesetzt von 1984 aufgrund eines Formfehlers niemals in Kraft getreten ist. Die Behörden hatten es seinerzeit schlichtweg versäumt, den Vorgang der Europäischen Kommission zu melden.
Zwar versichert der Händlerverband ERA sich mit seinen Mitgliedern weiterhin an die Vorgaben der PEGI zu halten, so dass bei den großen Händlerketten HMV, Game, Amazon, Play Blockbuster, Borders, LoveFilm, Asda, Saintsburry’s und Tesco weiterhin auf Jugendschutz geachtet wird. Ob dies jedoch für kleinere, angeschlossene Einzelhändler gilt bleibt abzuwarten.
In einer Stellungnahme hat die Entertainment And Leisure Software Publisher Association (ELSPA) die Herausgeber aufgefordert, Spiele weiterhin zur Bewertung bei der PEGI einzureichen. Zeitgleich forderte ELSPA General Direktor Mike Rawlinson die Regierung auf, die Gesetzeslücke alsbald wie möglich zu schließen. Auf ein schnelles Ergebnis ist hier jedoch nicht zu hoffen. Wie der zuständige Minister gegenüber den britischen Medien verlautete, lasse sich die Situation nicht bis Weihnachten beheben. Die EU benötige in der Regel mindestens drei Monate um ein Gesetz zu verifizieren.
In der Zwischenzeit haben nun Herausgeber und Händler einmal mehr die Möglichkeit zu zeigen, dass sie sich Eigenverantwortung in ihrer Branche bewusst sind und auch danach handeln.





